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Bei einer PV Installation muss der Zustand der vorhandenen Hausinstallation berücksichtigt werden.
Eine installation der PVAnlage gilt als wesentliche Änderung oder wesemtliche Erweiterung (ETG 1992). Somit entfällt der Bestandschutz der vorhandenen Haus Anlage. Dadurch muss die Anlage nicht mehr den Besimmungen zur Zeit der Errichtung entsprechen, sondern den aktuellen Bestimmungen. (OVE8101). Dies führt dazu dass bei einer PV Installation die bestehende Hausinstallation überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss. Wir können dies für Überprüfen und Ihnen etwaige Maßnahmen anbieten und durchführen.
PV4ALL bietet Ihnen alles aus einer Hand. Die Planung, unter Berücksichtigung Ihrer Erfordernisse, Behördengänge, Beschaffung, Installation und Abnahme der Anlage werden von uns durchgeführt. Sie haben nur einen Ansprechpartner.