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Ab 1.1.2024 sind PV Anlagen von der Mwst befreit. Dies ist aber an bestimmte Bedinnungen geknüpft, die Sie beachten müssen. Für Anlagen, die nicht unter diese Befreiung fallen, gibt es weiterhin die Bundesförderung. Die Landesförderung (Kleine Sanierung) ist immer zusätzlich beantragbar. Mit den Förderungen von Bund und Ländern können Sie einen Teil Ihres investierten Geldes zurückhohlen und damit die Amortisierungszeit verkürzen. Wichtig ist, dass für eine Förderung alle Vorgaben eingehalten werden. Es ist zu empfehlen vor der Investition sich ausreichend zu informieren.
Neben der Mwst Befreiung gibt es länderspezifischen Förderungen, und Förderungen über die Kommunen. Eine Österreich übergreifende Förderung gibt es im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) durch die EAG-Investitionszuschüsse Neuerrichtungen und Erweiterungen von Photovoltaikanlagen (Keine Mindestgröße für die Erweiterung vorgeschrieben) gefördert. Dazu zählt auch die Neuerrichtungen von Stromspeichern.
Um die Mwst einzusparen ist eine formlose Bestätigung zu Unterzeichnen, welche die Bedingungen der Mwst Regelung beinhalten. Über die Webseite der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) können Anträge auf Gewährung von Investitionszuschüssen eingereicht werden (www.oem-ag.at/de/home/). Die "Kleine Sanierung" ist unter diesem Link zu erreichen (https://www.wohnbau.steiermark.at/cms/beitrag/12840227/165390930/). Dies ist der Link für die Steiermark, für die jeweiligen Bundesländer gibt es ähnliche Förderungen.
Die Förderhöhen der OeMAG für 2024 für Anlagen die nicht unter die Mwst Befreiung fallen. sowie die Förder calls werden ab Februar 2024 bekanntgegeben.
Steirische Landesförderung über "kleine Sanierung"
beträgt 15% des Projektaufwandes.
Darüberhinaus gibt es noch die Gemeindeförderung die separat angefragt werden kann.
Förderkategorie A - 10 kWp: 285,-/kWp (110 Mio.)
Förderkategorie B – 10-20 kWp: 250/kWp (50 Mio.)
Förderkategorie C – 20-100 kWp 160,-/kWp (40 Mio.)
Die Fördermittel für 2024 stehen noch nicht zur Verfügung.
Dies waren die Fördermittel für 2023
Förderkategorie A - 10 kWp: 285,-/kWp (168 Mio.)
Förderkategorie B – 10-20 kWp: 250/kWp (80 Mio.)
Förderkategorie C – 20-100 kWp 160,-/kWp (40 Mio.)
Die Daten der Calls werden noch bekanntgegeben.
Noch nicht bekannt
Noch nicht bekannt
Daten noch nicht bekannt